Trügerische Küstenidylle

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Trügerische Küstenidylle

Erneut eine Co-Produktion mit Christiane Hoke. Danke Dir für die tolle Zusammenarbeit.

Der Seehund ist als Wildart im Bundesjagdgesetz auch heute gelistet, er unterliegt damit auch tatsächlich den jagdbaren ca. 40 Wildtierarten in Deutschland, heute allerdings mit ganzjähriger Schonzeit (veraltet auch Hegezeit genannt) wie es im Jagdjargon heißt.

Kegelrobben wie hier auf dem Bild zu sehen und Ringelrobben, sind im Gegensatz zu den Seehunden durch das Naturschutzrecht “besonders” geschützt.

Die Jagd z. B. des Pelzes wegen, ist seit 1974 verboten. Der Seehund unterliegt seither dem Management der Jagdlobby, denn kurzer Hand können die Länder vor Ort über Abschüsse selber befinden. Zurzeit sind die Populationen seit Jahren im Bestand gefährdet, auch die Vogelgrippe hat die Bestände schwer getroffen. Aktuell haben wir den niedrigsten Bestand seit 2010, auch 2023 erneut weniger Tiere als 2022. Eine Schonzeit ist also das Mindeste, zumal auch zB. der Feldhase auf der roten Liste erscheint und dennoch in vielen Regionen weiter erschossen (bejagd) wird.

Aber wie beim dreifach geschützten Wolf gibt es immer “Ausnahmen”, diese müssen oft nur medienwirksam inszeniert werden. Durch die Aufnahme ins Jagdrecht besteht stets für den Jäger einen gewisse Rechtssicherheit, auch ist automatisch die Pflicht zur “Hege” gegeben. So ist es jetzt (noch ausschließlich) erlaubt einen schwer verletzen Wolf durch einen Fangschuss zu “erlösen”, also zu erschießen. Durchaus schon deshalb fragwürdig, weil bisherige Sondergenehmigungen (i d. R. bei sog. Problemwölfen) fast immer den falschen Wolf trafen. Das angeblich fachlich versierte Auge reichte nicht mal zur Unterscheidung des Geschlechts, wie bei GW950m, hier wurde die deutlich kleinere Fähe abgeschossen.
Die Aufnahme ins Jagdrecht ist für die Vertreter der Jagd immer ein großer Schritt ins angestrebte Bestandsmanagement des jeweiligen Wildtieres, deshalb so sehr gewünscht.

Auch der Seehund unterliegt dem Jagdrecht, damit dem Bestandsmanagement, dazu aber noch später.

Wer verordnet eigentlich die Jagdzeiten/Schonzeiten? In § 22 Abs. 1 BJagdG heißt es im Amtsdeutsch, “Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben; sie können die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke aus “besonderen Gründen”, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder der Wildhege aufheben”…usw.

Des weiteren dürfen immer und aus eigenem Ermessen zugelassene Seehundjäger Einzelabschüsse aus “Hegegründen” tätigen, bei “aussichtslos erkrankten Tieren”, um sie von ihrem Leiden zu erlösen. Menschliches Ermessen, menschliche Emotionen, die die Natur managen, wie immer, obgleich es seit Jahrzehnten nicht funktioniert.

In der Natur regelt die Umweltkapazität die Oberbestandsgrenze, wie bei allen Wildtieren, übrigens auch in einer Kulturlandschaft, denn Mutter Natur kennt diesen Begriff nicht. In der zur Kulturlandschaft erklärten bundesdeutschen Gesamtfläche regeln das die jeweiligen Länder. Sollten sich die Bestände stark erholen, so gäbe es eine vom Menschen definierte Zahl der Obergrenze und die Jagd wäre wieder eröffnet, denn der Zwang Wildtierpopulationen zu steuern, zu manipulieren, zu managen existiert nicht nur in unseren Wäldern, sondern reicht auch tief in die Küsten. Die Länder regeln das also bis runter in die Reviere, genau wie sonst auch. “Die Länder“ …. also die Politik?

Wer sind “die” Länder“? Die Unteren Jagdbehörden sind das hier, zusammen mit einem Jagdbeirat. In der Unteren Jagdbehörde wird also ein Jagdbeirat dazu gebildet. Er berät und unterstützt die Untere Jagdbehörde in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung (z.B.§ 35 LjagdG Schleswigholstein, zu § 37 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
Als Mitglieder des Jagdbeirates werden berufen: Kreisjägermeister oder die Stellvertretung, Jägerinnen oder Jäger, die einen gültigen Jagdschein besitzen müssen, je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, die von den berufsständischen Organisationen benannt werden, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Jagdgenossenschaften, die oder der von der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt benannt werden, Vertreterinnen oder Vertreter des Naturschutzes die oder den jeweiligen Kreisbeauftragten für Naturschutz sowie eine vom Beirat für Naturschutz benannte Person. …

Zurück zu den Seehunden: Heutige Seehundjäger (Bezeichnung in Schleswig-Holstein) und Wattenjagdaufseher (Bezeichnung in Niedersachsen) erschießen jedes Jahr Hunderte kranke, verletzte oder verlassene, meist junge Robben. Sie dürfen das. Die meisten Tiere sterben so an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln. Ihnen soll so „unnötiges Leiden“ erspart werden. Doch ob ein Seehund getötet werden muss, entscheiden Seehundjäger kurzfristig und situativ. Ohne weitere Nachfrage, ohne fachliche Absicherung. Sie sind Hobbyjäger, auch im Nationalpark Wattenmeer. Das Land Schleswig-Holstein zahlt für jeden Einsatz eine Pauschale von 45,00 €, auch für das Erschießen eines Tieres. So hatte ein Sylter Seehundjäger nach eigenen Angaben 2016 rund 1.000 Einsätze. 2018 erschossen die 40 ehrenamtlichen Jagdaufseher aus Schleswig-Holstein 658 Robben. Den schleswig-holsteinischen Steuerzahler kostete das 29.610,00 €.

2019 wurden allein an der Küste von Schleswig-Holstein mindestens 690 kleine Robben erschossen (Eigenangaben eines Seehundjägers von Sylt vom Februar 2020). Für die rund 3.000 Einsätze aller schleswig-holsteinischen Seehundjäger zahlte das Land 2019 ca. 135.000 € an “Aufwandsentschädigungen”.
Laut Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND), gab es 2020 rund 2.300 Seehundjäger-Einsätze. Dabei starben 441 Tiere per Kopfschuss, 1.600 sollen bereits tot gewesen sein. Mindestens 70 Tieren fehlte nichts. In einer Seehundstation landeten 188 Tiere.

2021 sind allein in der Deutschen Nordsee 600 Seehunde erschossen worden. „Die vermeintlichen Retter, sogenannte in Schleswig-Holstein für das Robbenmanagement zuständige Seehundjäger, erweisen sich viel zu oft als Henker“, so Ulrich Karlowski, Diplom-Biologe und freier Journalist in seinem Artikel (Anlage).

Noch in den 70er, als die Bilder der schrecklichen Robbenjagd erstmalig in unsere Wohnzimmer transportiert wurden, das Fell der Robben auch in Deutschland noch für die Modeindustrie sehr begehrt war, lieferte uns Brigitte Bardot ihre einzigartigen Filmaufnahmen am Polarkreis. Sie war mindestens in diesem Thema eine der ersten großen Aktivistinnen. In den 70er Jahren trat sie als große Schauspielerin engagiert mit damals unfassbar schockierendem Bildmaterial auf. Sie zeigt wie tausende Robben brutal erschlagen wurden, riesige Blutlachen auf dem Eis entstanden. Fortan hatte es die Pelzindustrie deutlich schwerer. Das Symbol von unnötiger Dekadenz war auch zum Symbol der Dummheit geworden. Farbbeutelanschläge auf Pelzmäntel waren viele Jahre an der Tagesordnung. 30 Jahre hatte sie gekämpft, bis „sie“ dann schließlich gewann.

Erst seit 2010 ist der Handel EU-weit mit aus Robben hergestellten Produkten verboten. Eine Ausnahme besteht für Robbenprodukte, die aus der traditionellen Jagd der Ureinwohner, der Inuit, stammen und ohne Gewinninteressen verkauft werden. Aber diese Tierschutzbewegung hatte eine Schattenseite und überraschende Tatsachen. Was ein Triumph für den Tierschutz war, war fast das Ende der Inuit. Umweltschützer auch Greenpeace trugen durch ihre erfolgreichen Kampagnen extremst dazu bei, dass nachhaltig lebende Indigene wie die Inuit, die Robben ausschließlich zum persönlichen Gebrauch töteten und durchaus ja auch kein breites alternatives Nahrungsmittelangebot haben, mindestens keines an Pflanzen, bitteren Zeiten entgegen sahen. Die Existenz war ernsthaft bedroht.
Greenpeace entschuldigte sich später, das dann mit Robbenfell vor der laufenden Kamera. Heute ist die Jagd für die Inuit erlaubt, der Handel weiter verboten.

Die Bardot-Stiftung erinnert noch und gerade heute noch daran, „dass Pelz oft aus China stammt, wo Kunstpelz teurer ist”. Deshalb werde oft Pelz von Mardern oder sogar Katzen genutzt. Nach Angaben der französischen Tierschutzorganisation Fourrure Torture, zu deutsch “Pelzfolter” werden weltweit immer noch rund 140 Millionen Tiere unter zwielichtigen Bedingungen in Pelzfarmen gehalten. Dazu gehören auch Nerze, Füchse, Waschbären und Kaninchen. Ihr Fell wird häufig für Fellkragen oder als Futter für Mäntel oder Handschuhe genutzt.

Das Geschäft mit Pelzen floriert so sehr wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Und das Merkwürdige daran: Viele Menschen wissen gar nicht, dass die flauschige Kapuze ihres Anoraks früher ein echtes Tier vor Kälte schützten sollte. Wie kann das sein?
Millionen Nerze und Füchse werden wegen ihres Fells gezüchtet. In Deutschland wurde die letzte Pelzfarm im April 2019 geschlossen. Doch anderswo in Europa, in unmittelbarer Nachbarschaft – wie in Dänemark und Polen – vegetieren immer noch Millionen Pelztiere in winzigen Käfigen.

Während jagdliche Traditionen wie der Walfang schon eingestellt wurden, außer in Norwegen und Island, genauso wie die hoch traditionelle Fuchsjagd in London, oder einige andere Traditionen/Bräuche, sollten auch wir jeden Stein umdrehen. Die Jagd, insbesondere die Hobbyjagd dringend überdenken. Lasst uns weiter Daten/Fakten ins Volk transportieren, Aufklärung betreiben. Brigitte Bardot und viele andere Tier- und Naturschützer zeigen, dass es funktioniert, auch wenn es 30 Jahre dauert.

Bei der Pressekonferenz vor vierzig Jahren sagte Brigitte Bardot: “Traditionen änderten sich, nur Schwachköpfe würden stur an ihrer Einstellung, an Traditionen festhalten”.

Anbei die weiterhin rückläufigen Bestandszahlen der Seehunde im Wattenmeer aus August 2023 (gegenüber Vorjahr):
Schleswig-Holstein: 7.936 Tiere (8.384)
Niedersachsen und Hamburg: 5.639 Tiere (4.822)
Dänemark: 2.268 Tiere (2.800)
Helgoland: 72 Tiere (98)
Niederlande: 6.706 (7.550)

Quellen:

Seehundjäger

https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/tourismus-schifffahrt/seehundjaeger/

Kehrtwende von Greenpeace
https://www.nzz.ch/gesellschaft/robbenjagd-die-falschen-gutmenschen-ld.1292512

Jäger ohne Kontrolle

https://taz.de/Protest-gegen-Seehundrichtlinie/!5619732/

Jagdverband, Fellnutzung
https://www.jagdverband.de/frage-und-antwort-papier-zur-fellnutzung

Jagdgesetz/Jagdbeirat

Pelzindustrie Europa

5 Kommentare zu „Trügerische Küstenidylle“

  1. Danke für diesen informativen Beitrag – die Verknüpfung “Jagd & Küste” war mir in dieser Form nicht bewusst – das lukrative henkergleiche Hinrichten dieser wehrlosen Geschöpfe ist unerträglich. In dieser “Traditions-Maschinerie” braucht es dringend mehr Neutralität durch Schaffung von Kontroll-Instanzen durch JAGDFREMDE Menschen mit Herz & Verstand ! Netzfund zum Thema Traditionen: “Tradition ist wie eine Laterne – die Dummen halten sich daran fest – den Klugen weist Sie ihren Weg”

  2. Wieder ein sehr informativer Beitrag.
    Vieles war mir so nicht bewusst. Danke, dass du so toll aufklärst und ich hoffe das es Früchte trägt.
    Es ist unfassbar, was passiert. Ich hoffe, dass durch die Aufklärung vielen die Augen geöffnet werden und sie nicht mehr alles glauben. Nur wer sich informiert, kann die richtige Entscheidung treffen und andere davon überzeugen

  3. Mit großem Entsetzen lese ich eure Zeilen. Ich wusste nicht das an den deutschen Küsten willkürlich und ohne Verstand über Leben und Tod der Seehunde entschieden wird. Und das dafür noch eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird, macht mich noch sprachloser. Aber das zeigt wieder einmal mehr, dass es nur ums Geld geht. Bei diesem willkürlichen Vorgehen ist es doch kein Wunder das die Zahlen der Seehunde weiter rückläufig sind. Manchmal frage ich mich, was für „schlaue“ Köpfe Entscheidungen zum Naturschutz und Artenschutz treffen. Was hat dieses sinnlose abschießen mit Hege und Pflege zu tun? In meinen Augen nichts! Also weiter kämpfen und aufklären… Vielen Dank für diesen umfassenden und aufklärenden Beitrag. Weiter so!

  4. Man muss inzwischen mit allem rechnen – und dennoch sind solche Infos wieder erschreckend. Danke für diesen (wie immer) informativen Beitrag, den hoffentlich auch diejenigen lesen, die politische Entscheidungen zum Natur- und Tierschutz treffen. Und dazu gehört vor allem auch die Kontrolle sowie das Überdenken der Notwendigkeit dieser “Tradition” , die sich immer wieder auf den “Naturschutz” beruft. Es ist aller höchste Zeit für Veränderungen. Deine mit Fakten belegten Beiträge, Guido, sind dafür inzwischen unerlässlich! Vielen Dank dafür!

  5. Für diesen Beitrag bin ich Euch in besonders hohem Maße dankbar. Insbesondere, weil Ihr so vielen die Augen öffnet und mit dieser Seite saubere Informationen bereit stellt.

    Heute wäre der Tag gewesen, an dem ich mich bei der Unteren Jagdbehörde Gütersloh beschweren wollte. Warum ich es nicht getan habe geht schlüssig ja auch aus Eurem Beitrag hervor. Die Untere Jagdbehörde ist nur “Erfüllungsgehilfe der Jägerschaft”. Alles was nicht offensichtlich gegen Rechtsgrundlagen verstößt, wird von “dem Haufen” abgesegnet, totgeschwiegen etc. pp. Selbst das Einsichtsrecht in Verwaltungsakten der Unteren Jagdbehörde, ist nur den Jägern oder direkt Betroffenen erlaubt. Ausnahmegenehmigung eher eine Formsache.

    So erlebe ich hier nach Beginn der Schonzeit für Rehwild und vor Ablauf der Schonzeit für Tauben und Rabenvögel einen einzigen Horror. Es vergeht seit Monaten kein einziges Wochenende, an dem nicht von Sonnenaufgang bis weit nach Sonnenuntergang durchgängig geballert wird. Höhepunkt war Samstag! Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die jagdgeilen Hobbyjäger nach Ende der Schonzeit für Rehwild jetzt fast auf “Entzug” sind und auf Wildvögel gehen. Ich habe mich früh morgens auf mein Rad geschwungen und bin der Ballerei entgegengefahren. Und ich hab “sie” erwischt. Mehrere feiste Jäger die gut getarnt am Rande von kleineren Bauernwäldchen saßen. Wohl alles Einzel”täter”. Fotografisch habe ich einen davon festhalten können. Immer wieder ballerten sie den ganzen Tag und sogar im Dunkeln(!!) in die Bäume. Und “Hundchen” apportierten die Tauben, wahrscheinlich auch Krähen. Wie kann man mit einem Nachtsichtgerät durch Ast-Wirrwar noch Ringeltauben von anderen geschützten Wildvögeln unterscheiden? “Die Antwort kennt nur der Wind”.

    Leider, leider beschweren sich viel zu wenig Mitmenschen über die Jagd. Gehen viel zu wenig an die Presse. Noch schlimmer – einige sind immer noch der vollen Überzeugung, die Jäger und die Behörden wüssten schon was sie tun. – Mal ganz im Ernst …. ich kann da nur kotzen.

    Unter der Prämisse, dass eine Schrotpatrone zwischen 1 und 2 Euro kosten und weit über 12 Stunden am Samstag aber auch heute erneut geballert wurde, wird klar – dass sich Jäger den Tötungsspaß und Nervenkitzel an der “lebenden Tontaube” schon etwas kosten lassen. Von Populationsdynamik, Wiederbesetzung leergeschossener Gebiete durch andere Tauben, Verdrängung der Krähen in urbane Gebiete / Siedlungen, interessiert niemand. Auch nicht den Terror den Jäger mit der Ballerei auf empfindsame Menschen ausüben.

    Diese Unmenschen werden gut geschützt durch Anwälte. Heute habe ich eine Rechtsanwältin “verkloppt”, die auf einer gewerblichen Seite der Waffenlobby schreibt: “Quer durch den Wald zu laufen, ist dem Spaziergänger nicht erlaubt.” Dabei wird auch nicht differenziert oder die Rechtsgrundlagen sachlich beleuchtet. Vielmehr wird das Bundeswaldgesetz und die Landeswaldgesetze falsch wie unvollständig zitiert. Unter juristischer Gesamtschau betreiben hier bestimmte Rechtsanwälte-innen Rechtsbeugung für die Jägerschaft und fordern die Jäger durch die Blumen dazu auf, Waldbesucher auf die Wege zu verweisen anstatt die Jäger auf den drohenden Tatbestand einer Nötigung gem. § 240 StGB hinzuweisen. Bin mal auf deren Antwort gespannt. Euch allen eine wunderbare und friedliche Woche ohne Geballere.

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