Erneute Abschussgenehmigung
Eine Co-Produktion mit Matthias Schichta. Danke Dir für die tolle Zusammenarbeit mein Freund.
Als EU-Mitgliedstaat verpflichtet sich Deutschland, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) umzusetzen und das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 zu etablieren. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-Richlinie besonders geschützt. Des Weiteren sind Wölfe auch im gesamten Bundesgebiet über § 44 BNatschG streng geschützt. Immer wieder aber werden Sondergenehmigungen zur “Entnahme”, also zur Tötung freigegeben, in einschlägigen Kreisen spricht man dann vom “Problemwolf”.
Durchaus gibt es auch Wölfe, die Probleme machen. Da war “Kurti”, ein Wolf der den Menschen stets sehr nah kam, die natürliche Scheu abgelegt hatte, weil Soldaten ihn auf dem Truppenübungsplatz gefüttert hatten. Ein Wolf also, der zum Fehlverhalten angelernt wurde!
Nun gibt es erneut eine Tötungsgenehmigung, der Rüde GW950m ist, wie schon im letzten Jahr, zum Abschuss freigegeben, dieses Mal bis Ende Februar 2024. Beim ersten Mal weigerten sich tatsächlich einige Jäger, sagten aus, ihn nicht zweifelsfrei erkennen zu können, befürchteten Repressalien, wenn sie den falschen Wolf erschießen würden. Das wird nun entgegenkommend erleichtert durch die Nebenbestimmung 2, die sukzessive Entnahmemöglichkeit auch einzelner Rudelmitglieder erlaubt. Das kommt einer Kollektivstrafe für das ganze Rudel gleich, obgleich als Schadensverursacher nur GW950m, also der Rüde ermittelt wurde. Man möchte es der Jägerschaft im Vollzug eben einfacher machen.
Erstmals konnte der Rüde am 26.02.2018 in Prabstorf (LK Lüchow-Dannenberg) bei einem Nutztierriss als Verursacher DNA-technisch festgestellt werden, bevor er sich auf den Weg ins Burgdorfer Holz machte und dort sesshaft wurde. Schon dort war der Mindestschutz der Weide beeinträchtigt. In den darauf folgenden 2 1/2 Jahren trat er noch siebenmal in Erscheinung, u.a. in Altmerdingsen, Burgdorf und Immensen. Dort sind 17 Schafe, 2 Pferde, ein Rind und ein Gatterwild zum Opfer gefallen – ein Mindestschutz war auch dort nicht vorhanden bzw. im Falle der Pferde und des Rindes nicht vorgeschrieben, obgleich auch schon viele Pferdehalter mit der Unterstützung vom NABU ihre Pferde per wolfsabweisenden Zäunen sichern. Anders in Beinhorn, hier wäre durch den Riss des Ponnys Dolly eine 100%ige Kostenübernahme für einen echten und funktionierenden wolfsabweisenden Zaun durch das Land gegeben, offensichtlich wird dieser aber nicht beantragt, denn verändert hat sich nichts, es ist auch dort bei dem „einladenden“ Zaun geblieben. Erstmalig am 20.09.2020 konnte im Bereich Edemissen eine Weide mit einem Mindestschutz überwunden werden, dabei wurden vier Schafe getötet. Seit Aufzeichnung der Daten gab es insgesamt 31 Übergriffe, bei denen GW950m im Zuge der DNA-Analyse als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert werden konnte. 72 Schafe, 4 Pferde, 2 Rinder und ein Gatterwild sind getötet worden. In nur gerade mal 10 Fällen war ein Mindestschutz (!) vorhanden. 3 von 4 Weiden waren in einem seit Jahren bekannten Wolfsterritorium völlig ungeschützt.
Übrigens, Wölfe, die in eine eingezäunte Weide eingedrungen sind, töten häufig mehr Tiere als sie fressen können, weil die wiederholte Auslösung des Beutereflexes durch die Anwesenheit von sich bewegenden Tieren vorhanden ist, die anders als in freier Wildbahn nicht fliehen können. Auch bei Tieren, die wegen ihrer Langsamkeit fluchtunfähig sind, kann es zum “Surplus Killing Effekt” kommen. Das Verhalten gibt es auch bei allen anderen Beutegreifern, ist von daher nicht unnatürlich und hat überhaupt nichts mit „Blutrausch“ oder ähnlichen Meinungen zu tun. Bei Übergriffen auf Nutztiere kommt dann der Wolf kaum dazu, zu fressen, weil er durch die anderen rennenden Tiere immer wieder unterbrochen bzw. sein Jagdtrieb getriggert wird. In freier Wildbahn würde sich der Wolf eher auf ein Opfer konzentrieren und es verfolgen, wodurch die anderen flüchten könnten. Solch eine “Einladung” hat also immer schwere Konsequenzen. Der letzte nachgewiesene Übergriff stammt vom 14.01.2023, bei dem im Bereich Burgdorf ein Schaf (geschützt) getötet wurde. Daher die berechtigte Frage, warum man genau jetzt eine Abschussgenehmigung ausruft, obwohl aktuell (Stand 26.09.2023) für den besagten Rüden keine neuen Rissnachweise existieren?
Auch dieses Jahr konnte mit 7 gemeldeten Welpen eine erneute Reproduktion nachgewiesen werden. Warum trotz des Videomaterials (selbstverständlich zum Schutz der Wölfe, ohne jegliche Standorterkennungsmöglichkei, zumal Nachtaufnahme) zur Meldung und des anerkannten C1-Nachweises im Wolfsmonotoring keine Anpassung durch die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) erfolgt, bleibt auch fraglich, hier werden weiter 4 Welpen geführt. Vielleicht erleichtert es die “Entnahme”, wenn es 3 Welpen einfach eh nicht gegeben hat?
Wirft man einen erneuten Blick auf die beigefügte Nutztierschadenstabelle, stellt man fest, dass sich seit dem Rudelstatus die Häufigkeit der Risse erhöht, was darauf zurückzuführen ist, dass der Wolf sich ganz natürlich um den Fortbestand seiner Art kümmert und die jungen Welpen ernähren muss. Was wird also passieren, wenn man nun den erfahrenen Leitrüden, im Zuge der ausgestellten Abschussgenehmigung, erschießt oder sogar noch die Fähe bzw. einen der vermutlich noch verbliebenden zwei Jährlinge? Es bleiben die Welpen und damit durchweg unerfahrene Wölfe übrig, die auf die Jagd gehen und auf nicht geschütze Weiden treffen. Dabei werden Sie lernen, dass es einfacher ist, sich eine ungeschütze Weide zu suchen als irgendwo im Wald nach Rehen, Rothirschen oder Wildschweinen zu jagen. Ein kapitaler Fehler in der gesamten Wolfspolitik, denn dieses fehlgeprägte Wissen könnte auf andere Generationen übertragen werden. Daher ist es wichtig, die Leitwölfe am Leben zu lassen und den Herdenschutz endlich auszubauen. Nur negative Erfahrungen in Form von Stromschlägen werden einen Lerneffekt mit sich ziehen, der auch an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden kann. Ein Wolf, der tot auf dem Tisch des IZW liegt, kann seinem Rudel nichts mehr vermitteln.
Dazu sollten die bereitgestellten EU-Fördermittel dann auch wie in anderen Ländern endlich mal abgerufen werden, weitergereicht werden an Weidetierhalter, die gewissenhaft einer solchen Lösung nachgehen möchten.
Ein Abschuss ist der völlig falsche Weg, eine rein emotionale temporäre Zwischenlösung bestenfalls, denn selbst wenn alle Wölfe geschossen werden im Burgdorfer Holz, es wird auf Grund der vorhandenen idealen Umweltkapazitäten immer ein mögliches Wolfsterritorium bleiben, also werden immer wieder Wölfe von außen nachrücken und erfolgreich wie GW950m ein Rudel bilden, ein Rudel mit ca 5-12 Tieren, natürlich schwankend in der Kopfzahl, aber niemals mehr werdend oder im gleichen Areal sich weitere Rudel bilden, wie oft behauptet. Das wird von der Natur völlig ausgeschlossen, einzig der Jägerschaft konsultierten Sachverständige, wie die Geb. Grimm, versuchen ein anderes Bild zu vermitteln, weit ab von Messungen und Wissenschaft, schlichtweg aufgrund von Emotionen, Ängsten.
Wenn Wölfe tatsächlich Problemwölfe sind, wie einst Kurti, sollte dann auch eine Tötung möglich sein, wenn Wölfe aber zu Problemwölfen gemacht werden, sollten Weidetierhalter belangt werden, bzw nach den vielen Jahren der bekannten Präsenz von Wölfen auch keine Ausgleichszahlung mehr erfolgen. Im gleichen Zeitraum seines Daseins im Burgdorfer Holz von GW950m, sind in Deutschland auch ca 270.000 Weidetiere verhungert oder durch andere Vernachlässigung des Menschen umgekommen, mit welchen Recht töten wir nun erneut die Wölfe?
Über einen Kommentar oder Gästbucheintrag würde ich mich sehr freuen.
Anlagen (siehe Bild 2-6):
Risstabelle
Richtlinien Schutzstatus
Der Fall Kurti
Herdenschutzzaun
Abschussgenehmigung
Lieber Guido, lieber Matthias, vielen Dank für diesen sehr guten Beitrag! Bitte schickt ihn, am besten ergänzt um den ebenfalls sehr guten Kommentar von Bettina, an Meyer, Lemke und v. d. Leyen! Vielleicht hilft es. Allerdings muss ich dem Kommentar von Karlheinz Recht geben: exakt so denke ich auch! Und da es bei der Diskussion über den Wolf nicht um den Wolf geht, sondern um die Frage, wer die Regeln auf dem Land bestimmen darf, wie ich auch schon mehrfach an verschiedenen Stellen geschrieben habe, glaube ich, dass selbst Beiträge in der von Euch gewohnten Qualität bei Politikern und Lobbyisten nicht weiterhelfen. Dennoch sind sie wichtig, da sie auch von vielen Menschen gelesen werden, die nicht tief genug im Thema stecken, um die Zusammenhänge zu durchschauen. Deshalb nochmals danke für Euren Beitrag! BG Peter
Sagenhaft guter wie fachkundiger Beitrag Guido. Meine Grüße und Respekt auch an den Co-Produzenten Matthias.
Ich frage mich langsam nur, wohin die “Reise” geht? Die Politik und ein reformunwilliges Volk (so werden wir im Ausland gesehen) versinken in Lethargie, Dickköpfigkeit und billigstem Aktionismus. Der Journalismus verliert trotz der Pressefreiheit – meiner Meinung nach – immer mehr an Niveau. Die Entscheidungsträger in der Politik, sei es einige, machtgeile Kreis-Politiker- oder Spitzenpolitiker* innen der EU (“Gruß” nach Beinhorn!), sie alle hängen am Rockzipfel der Agrar- und Jagdlobbyisten. Das Aufweichen von einem Schutzstatus hat doch noch nie etwas gutes gebracht. Irgendwann wirft die Politik womöglich alle guten Vorsätze über den Haufen und kommt zum Ergebnis, “der Versuch Wolf ist gescheitert, es lag nicht am guten Willen sondern am Wolf selbst”. Wenn irgendwann keine Aufklärung mehr hilft, dann … Ich muss mich quälen um optimistisch zu bleiben. Seit Jahrzehnten hat die Politik es verpasst, wissenschaftlich belegte Forderungen in Maßnahmen umzusetzen. Viel schlimmer noch, sie zahlen hohe Strafen an die EU für nicht erfolgte Umsetzungen und lassen diese aus den Taschen der Steuergelder ausgleichen. Gleiches könnte beim Thema Wolf geschehen. Menschen die dabei die Hoffnung verloren haben, sich festkleben oder anderweitig für Gehör suchen, werden selbst von Politikern kriminalisiert und mit Terroristen gleichgestellt. Eine Dreistigkeit sondergleichen, die nur noch von den Eltern der “Betroffenen” überboten wird, die ihre Kinder verachten, weil sie höhere Ziele haben und zum letzten Strohhalm, dem “politischem Ungehorsam” greifen.
Tja – der Großteil der Deutschen sucht sich reformunwillig lieber Nebenschauplätze wie den Wolf oder Klimakleber, als an sich und den wahren Problemen unserer Zeit zu arbeiten. Sie halten sich weiterhin an Sagen, Mythen, fragwürdigen Traditionen wie der Jagd fest und sitzen wie die Politik alles aus bis sie selbst betroffen sind. Dann aber ist es zu spät.
Diese Vorgehensweise hat Methode! Je mehr Risse,Begegnungen,Sichtungen von und mit GW950m, umso schneller ist er als Problemwolf deklariert und prompt ist die Sondergenehmigung zur Entnahme da. Medienwirksam werden Bilder von gerissenen Nutztieren veröffentlicht, der Wolf als grausam dargestellt, Bilder von ‚Jagdstrecken‘ und aus dem Schlachthof zum Beispiel scheinen dagegen nicht sonderlich zu schmerzen… der Mensch misst mal wieder mit zweierlei Maß…
Danke Guido und Matthias für Eure Recherchen und Euren unermüdlichen, manchmal Kräfte zehrenden Einsatz für unsere grauen Freunde. Hoffen wir, dass GW950m sich sehr gut zu verstecken weiß 🙏🏼🐺❤️
Ein sehr gut recherchierter und gut begründeter Beitrag von Euch beiden.
Begründet hat dieses Mal auch sehr ausführlich die Region Hannover die erneute Abschussgenehmigung für GW950m. Auf 22 Seiten immerhin hat sie ihre Auffassung dargelegt, warum der Abschuss die einzig richtige Entscheidung sein soll. Aber ist die Entscheidung richtig und der Abschuss wirklich die einzige Möglichkeit, um weitere Risse zu verhindern? Bei der Begründung hapert es von vorne bis hinten und es bleibt zu hoffen, dass Naturschutzverbände und die pro Wolf eingestellten Vereine gegen die Genehmigung gerichtlich vorgehen.
Zunächst einmal könnte die Region zum Schutz einer streng geschützten Art die Weidetierhalter auffordern, die Weiden den Anforderungen entsprechend einzuzäunen. Auch das Umweltministerium ist gefordert, die Förderung von Schutzmöglichkeiten nicht nur auf das Material für einen Zaun zu beschränken, sondern wie einige andere Bundesländer auch, sämtliche Kosten wie Arbeitslohn, Unterhaltung, Kosten für Herdenschutzhunde zu übernehmen. Geändert werden müssten auch die Vorgaben für Pferde- und Rinderweiden. Bei Pferden wurde immer davon ausgegangen, dass sie wehrhaft genug sind und keinen Schutz brauchen. Die Erfahrungen aus ganz Deutschland und auch anderen Staaten zeigen aber, dass sich Wölfe durchaus trauen, Pferde und Rinder anzugehen, insbesondere wenn sie klein, krank oder sehr alt sind. Das 30 Jahre alte Pony Dolly ist mit Sicherheit kein wehrhaftes Pferd gewesen. Durch die bisherigen Vorgaben schaffen Ministerien und letztendlich auch Weidetierhalter, die in Bezug auf ihre Tiere untätig bleiben, erst Problemwölfe. Für mich vollkommen unverständlich schützen Weidetierhalter ihre Tiere nicht, obwohl eine große Anzahl von Hunden Risse verursacht hat.
Die Region hat immerhin richtig erkannt, dass der beauftragte Jäger nicht beurteilen kann, ob er den richtigen Wolf vor der Flinte hat. Erst recht nicht, wenn wie erlaubt auch Nachtsichtgeräte und Nachtzieltechnik eingesetzt werden. Also erstreckt sie die Genehmigung einfach mal so auch auf den Rest des Rudels. Aus ihrer Sicht geht es einfach nicht anders.
Dabei wissen wir alle, dass es in anderen (Bundes-)Ländern für wissenschaftliche Studien möglich ist, einen Wolf zu fangen, zu betäuben, DNA zu entnehmen, ihn zu besendern und wieder laufen zu lassen. Wäre das vergangene Jahr genutzt worden, die Wölfe des Burgdorfer Rudels zu besendern, wäre die Erweiterung des Genehmigung auf den Rest des Rudels nicht erforderlich. Gerade auch aufgrund der Erfahrungen mit GW950m in den Vorjahren hätte die Region oder auch das zuständige Ministerium in Bezug auf Besenderungen handeln können und müssen. Es wäre auch das Risiko auf Null minimiert, den falschen Wolf zu erwischen. Immerhin auch deshalb, weil es eine streng geschützte Art ist. Stattdessen wird (scheinbar) aufgrund völliger Unkenntnis der bestehenden Möglichkeiten bei der Identifizierung der Abschuss sämtlicher Wölfe des Rudels billigend in Kauf genommen. Mit Absicht völlige Unkenntnis, um es ausrotten zu können? Eigentlich dürfte eine solche Genehmigung keinen Bestand bei einer gerichtlichen Überprüfung haben.
Nach jeder Entnahme fordert die Region erstmal eine Wartezeit von 14 Tagen, um zu überprüfen , ob es weiterhin zu Rissen kommt. Sie präzisiert aber nicht, ob das auch für Risse auf ungeschützten Weiden gilt. Was passiert denn, wenn sich ein Wolf aus dem Rudel zum Beispiel über ein weiteres Pony von Frau von der Leyen hermacht? Sie hat es ja bisher nicht für nötig gehalten, die Weide sicher einzuzäunen. Auch nicht, obwohl sie die Einzäunung finanziert bekommen würde. Allein aus Liebe zum Tier müsste schon eine Weide gesichert werden.
Die Abschussgenehmigung der Region beinhaltet eine Rissliste, die offenbar gar nicht auf dem aktuellen Stand ist. So hat sich jetzt herausgestellt, dass das auf einer nicht gesicherten Weide bei Burgdorf stehende Pferd eines gutsituierten Pferdezüchters gar nicht von einem Wolf, sondern von einem Hund angegriffen wurde. Stimmt vielleicht auch anderes nicht in dieser Liste?
Dass die Ausrottung eines Rudels nicht der Weisheit letzter Schluss ist und auf keinen Fall die einzige Möglichkeit darstellt, Rissgeschehen zu verhindern, habt ihr ja bereits ausgeführt. Weidetierhalter kommen nicht um eine vernünftig gesicherte Weide herum, weil das unbesetzte Revier nicht lange unbesetzt sein wird.
Fakt ist, dass endlich ein unabhängiges Wolfskompetenzzentrum eingerichtet werden muss, dass von wissenschaftlich arbeitenden Mitarbeitern und mit vernünftig ausgebildeten Wolfsberatern besetzt ist, die nicht aus der Jägerschaft kommen. Das Wolfsmonitoring muss auch unbedingt den Jagdverbänden und Jägern entzogen werden. Es kann nicht sein, dass einer der größten Feinde und Abschussbefürworter des Wolfes genauere Kenntnisse über den Aufenthalt der Rudel hat. Wer kann denn kontrollieren, ob nicht möglicherweise die Weitergabe sensibler Daten untereinander zu illegalen Abschüssen führt? Keiner. Vom Kompetenzzentrum aus müsste auch jede Abschussgehmigung vorher auf den Prüfstand genommen werden dürfen. Und zwar auch von der Dauer des Zeitraums her. Es kann nicht sein, dass eine Genehmigung noch gilt, wenn die Wölfin schon wieder tragend sein könnte. Auch Berufsjäger müssen sach- und fachgerecht ausgebildet werden, um gfs. eine Besenderung von Wölfen unter Narkose vornehmen zu können. Wie ihr schon sagt, es wird schon mal den einen oder anderen Problemwolf wie Kurti geben. Dann darf aber auch nur er entnommen werden und kein sinnloses Niedergemetzel anderer Wölfe stattfinden.
Sorry, war jetzt etwas arg lang 🙄. Aber musste mal raus
Zunächst vielen Dank für den hervorragenden Artikel.
Ich glaube einfach nicht daran ,dass in Kreisen der Politik und des DJV derartige Defizite an Wissen über die Biologie der Wölfe herrschen . Dazu ist auch die erneute Abschussgenehmigung zu perfekt ausgedacht. Man schlägt hier viele Fliegen mit einer Klappe. Warum ? Man will um jeden Preis seine Privilegien behalten. Jäger gibt es bis in die höchsten Ämter, ,somit ist schon mal die Durchsetzung des geeinten Willens sichergestellt. Jagd ist eine Art Religion, Tradition, die Gesetze hierfür gibt es teilweise seit den 30er Jahren. Deshalb fühlen sie sich als Herrscher des Waldes und Herren über Leben und Tod . Dieses große Gefühl darf ihnen doch nicht beschnitten werden ! Nicht von irgendwelchen Habitatrichtlinien ! Das gab es doch noch nie !!! Also geht es gar nicht um den Wolf sondern um eine Art zivilen Ungehorsam ! Die Mittel hat man und schöpft sie aus ,solange es geht. Warum sich die Tierhalter beeinflussen lassen ? Ich weiß es nicht. Vielleicht sind sie der Schlüssel ,hier könnte man arbeiten.
Zuerst muss aber das Monitoring weg von den Jägern . Auch das wird schwer ,auch das sehen sie als Zeichen der Macht.
Ein aufrüttelnder faktenbasierter Beitrag. Sauber recherchiert und facettenreich beleuchtet. 100% Zustimmung. Auf dem Weg zum Re-Wilding benötigen wir begleitend genau diese Form der Sachlichkeit & Aufklärung – BRAVO und Danke !
Du sagst es in deinem hervorragend geschriebenen und recherchierten Beitrag (meinen großen Dank auch an Matthias)
Der Wolf wird zum Problemwolf gemacht. Dieser Ansicht bin ich auch, da es noch immer ungeschützte Weiden in ausgewiesenen Wolfsgebieten gibt und trotz Übergriffen und möglichen Subventionen in Bezug auf Herdenschutz, keinerlei Bemühungen zu erkennen sind, Weidetiere zu schützen.
Natürlich trifft das nicht auf alle Weidetierhalter zu. Jene, die sich ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst sind, halten und schützen diese entsprechend. So verlangt es schon das Tierschutzgesetz. Ungeschützte Weiden in Wolfsgebieten ist ein Anködern des Wolfes. Er kann ungehindert in die Weiden hinein, die Tiere aber nicht vor ihm flüchten. Da kann der Holzzaun 5m hoch sein und ist völlig unnütz, weil Wölfe die Zäune untergraben und nicht, wie oftmals geschrieben wird, überspringen. Auch erkennt ein aufmerksamer Weidetierhalter am Verhalten seiner Tiere und beim Begehen des Zaunes, ob ein Wolf bereits versucht hat eiinzudringen. Der Wolf hat ein Rudel zu ernähren und unterscheidet nicht, zwischen domestizierten- und wilden Tieren. Auch der von dir beschriebene Reflex mehrere Tiere zu töten ist kein „Blutrausch“ oder sinnloses Töten, wie man es uns oftmals vermitteln möchte, durch schlecht recherchierte mediale Berichte. Ein Tier tötet niemals ohne Sinn ein anderes Tier. Es liegt in seinem Instinkt, für schlechte Zeiten mit Nahrung vorzusorgen, damit er und seinesgleichen überleben.
Die Entnahme eines angeblichen Problemwolfes ist definitiv keine Lösung und die Wahrscheinlichkeit, einen anderen Wolf zu erschiessen sehr hoch .( welcher Jäger kann einen Jungwolf von einem Altwolf unterscheiden?)
Für eine Entnahme bleibt auch nur ein kleines Zeitfenstet, da die Fähe bereits im Januar schon wieder trächtig sein kann. Die hier erwähnte Abschussgenehmigung geht bis Ende Februar. Würde man GW950M im kommenden Jahr erschießen, so wäre es der Fähe wahrscheinlich nicht möglich, den Nachwuchs zu ernähren. Absicht?