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Fuchsjagd auf dem Prüfstand
Was Christina Patt bereits 2021 sichtbar machte
Mehr als 430.000 Füchse wurden allein im Jagdjahr 2021/22 in Deutschland getötet. Nach Bundesrecht gehört der Rotfuchs zu den Tierarten, für die grundsätzlich eine ganzjährige Jagdzeit besteht, auch wenn insbesondere der gesetzliche Elterntierschutz Grenzen setzt. Als Begründung werden immer wieder dieselben Argumente angeführt: Füchse müssten „reguliert“ werden, um andere Arten zu schützen, Krankheiten einzudämmen oder vermeintlich zu hohe Bestände zu verhindern. Gerade beim Fuchs lohnt es sich jedoch, genauer hinzusehen. Denn hinter der scheinbaren Selbstverständlichkeit seiner Bejagung stehen erhebliche Fragen nach ihrer tatsächlichen Notwendigkeit und Rechtfertigung. Patt und Altenberger zeigen bereits 2021, dass sich gerade bei der Fuchsjagd erhebliche tierschutzrechtliche Fragen stellen, vom fehlenden Grund für die Tötung bis hin zu Jagdzeiten, Elterntierschutz und besonders belastenden Methoden.
Dass diese Frage keineswegs nur theoretisch ist, zeigen Länder wie Luxemburg, in denen die Fuchsjagd seit Jahren ausgesetzt ist. Die dort befürchteten Szenarien einer unkontrolliert anwachsenden Fuchspopulation oder zunehmender Wildtierkrankheiten blieben nach den in der Stellungnahme ausgewerteten Erfahrungen aus. Genau solche Beispiele stellen die scheinbare Selbstverständlichkeit einer dauerhaften „Regulation“ infrage.
Damit führt der Fuchs unmittelbar zu der grundsätzlichen Frage, die auch in meinem ersten Beitrag „Jagd zwischen Nutzung und Naturschutz“ im Mittelpunkt stand: Welche Bedeutung hat das Tierschutzrecht für wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen? Ausgangspunkt war dort der 2026 erschienene Fachaufsatz der Rechtsanwältin Christina Patt „Herrenlos aber nicht vogelfrei – Wildtiere zwischen Jagdrecht und Tierschutz“. Patt betont darin ausdrücklich, dass der Schutz des Tierschutzgesetzes auch Wildtiere und damit ebenso jagdbare Tiere erfasst.
Diese grundsätzliche Betrachtung möchte ich hier nicht wiederholen. Stattdessen geht es um den konkreten Prüfstein Fuchs. Bereits 2021 hatte Christina Patt gemeinsam mit Claudia Altenberger für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht eine 51-seitige Stellungnahme zur Fuchsjagd vorgelegt. Ihr Kern führt bis heute mitten in die Debatte: Welcher konkrete, vernünftige Grund rechtfertigt überhaupt die Tötung eines Fuchses?
Erst das „Ob“, dann das „Wie“

Genau an dieser Stelle setzt die Stellungnahme von Christina Patt und Claudia Altenberger an. In der öffentlichen Diskussion über die Fuchsjagd wird häufig darüber gesprochen, wann, wo und wie Füchse getötet werden dürfen, über Jagdzeiten, Fallen, Baujagd oder andere Methoden. Doch damit wird die entscheidende Frage häufig übersprungen.
Bevor darüber gesprochen wird, wie ein Fuchs getötet werden darf, muss zunächst geklärt werden, ob für seine Tötung überhaupt ein vernünftiger Grund besteht.
Die Autorinnen ordnen die rechtliche Prüfung deshalb nach dem „Ob“, dem „Wann“, dem „Wo“ und dem „Wie“ der Tötung. Das „Ob“ betrifft ihren Zweck und damit die eigentliche Rechtfertigung. Erst danach folgen Fragen nach Zeitpunkt, Ort und Methode. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des konkreten Falles. Erst wenn auch diese Voraussetzungen unter Einbeziehung des Tierschutzes erfüllt sind, kann überhaupt von einem vernünftigen Grund für die Tötung des jeweiligen Tieres ausgegangen werden.
Das ist weit mehr als eine juristische Feinheit. Dass der Fuchs jagdbar ist und für ihn eine Jagdzeit festgesetzt wurde, beantwortet noch nicht die Frage, warum dieses konkrete Tier getötet werden soll. Gerade dieser Unterschied zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Untersuchung.
Jagdbar bedeutet nicht automatisch notwendig
Christina Patt führt den bereits 2021 angelegten Gedanken in ihrer Arbeit von 2026 deutlich weiter. Der „vernünftige Grund“ des Tierschutzgesetzes ist Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eine Tötung muss einem schutzwürdigen Zweck dienen, zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich sein. Gibt es ein ebenso geeignetes, aber weniger belastendes Mittel, ist dieses vorzuziehen. Schließlich müssen Nutzen und Schaden in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Besonders bemerkenswert ist dabei die von Patt aufgearbeitete Rechtsprechung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass sich die Rechtfertigungsfrage nicht pauschal für „die Jagd“, sondern für den einzelnen Abschuss stellt. Auch das Bundesverwaltungsgericht erklärte 2021 ausdrücklich, dass für jede gezielte Tötung eines Tieres ein vernünftiger Grund erforderlich ist.
Damit reicht es nicht aus, dass der Fuchs auf der Liste jagdbarer Arten steht. Entscheidend ist vielmehr, welches konkrete Ziel mit seiner Tötung verfolgt wird und ob diese Tötung tatsächlich geeignet und erforderlich ist, dieses Ziel zu erreichen. Genau hier stößt eines der häufigsten Argumente für die Fuchsjagd auf eine entscheidende Prüfungsfrage: Füchse müssten „reguliert“ werden. Doch was bedeutet Regulation überhaupt? Welches konkrete Problem soll gelöst werden, welcher Zustand soll erreicht werden und woran lässt sich erkennen, dass die Tötung von Füchsen dieses Ziel tatsächlich erreicht?
Patt und Altenberger verweisen bereits 2021 darauf, dass Eingriffe in Fuchspopulationen durch biologische Mechanismen teilweise ausgeglichen werden können. Populationsrückgänge können Auswirkungen auf Fortpflanzung, Revierstruktur und Zuwanderung haben. Eine hohe Zahl getöteter Füchse beweist deshalb zunächst nur, dass viele Füchse getötet wurden. Sie beweist noch nicht, dass damit eine Population nachhaltig reguliert oder ein bestimmtes ökologisches Ziel erreicht wurde.
Abschuss ist eine Tätigkeit. Regulation wäre ein nachgewiesenes Ergebnis. Wer die Tötung mit „Regulation“ begründet, müsste deshalb ein konkretes Problem benennen, ein messbares Ziel definieren und zeigen können, dass genau diese Maßnahme geeignet und erforderlich ist, dieses Ziel zu erreichen.
Luxemburg als Prüfstein

Wie belastbar das Argument einer notwendigen „Regulation“ tatsächlich ist, lässt sich besonders gut dort prüfen, wo auf diese Regulation verzichtet wurde. Luxemburg ist dafür ein bemerkenswertes Beispiel. Dort wurde die Fuchsjagd 2015 ausgesetzt. In der Begründung des damaligen großherzoglichen Erlasses wurde ein öffentliches Interesse an der Fuchsjagd ausdrücklich verneint. Eine Bestandskontrolle durch Jagd wurde als nicht sinnvoll angesehen, unter anderem weil Füchse Populationsverluste durch eine erhöhte Reproduktion ausgleichen können.
Bereits Patt und Altenberger konnten in ihrer Stellungnahme von 2021 auf mehrere Jahre ohne Fuchsjagd zurückblicken. Die zuvor befürchteten Szenarien einer stark anwachsenden Fuchspopulation oder einer zunehmenden Ausbreitung von Wildtierkrankheiten waren nach den dort ausgewerteten Erkenntnissen nicht eingetreten. Kontrollen mit Wildkameras deuteten vielmehr auf einen stabilen Bestand hin. Auch beim Fuchsbandwurm zeigte sich kein Anstieg. Die in der Stellungnahme genannten Werte gingen von 39,7 Prozent befallener Füchse im Jahr 2014 auf 24,6 Prozent im Jahr 2017 zurück.
Luxemburg beantwortet damit sicher nicht jede ökologische Frage. Aber es liefert etwas, das in der Diskussion um die Fuchsjagd besonders wertvoll ist: einen realen Vergleichsraum. Wenn die dauerhafte Tötung von Füchsen tatsächlich unverzichtbar wäre, müssten die Folgen ihres Wegfalls irgendwo sichtbar werden.
Genau deshalb ist die Frage nicht theoretisch, sondern ausgesprochen praktisch: Was geschieht tatsächlich, wenn Füchse nicht dauerhaft verfolgt und getötet werden?
Solche Vergleichsräume sind wichtiger als bloße Behauptungen. Denn erst an ihnen lässt sich überprüfen, ob ein Eingriff tatsächlich notwendig ist oder ob natürliche Regulationsmechanismen sehr viel mehr leisten, als ihnen häufig zugetraut wird.
Ist der Fuchs schuld am Artensterben?
Ein weiteres häufig genanntes Argument für die Fuchsjagd ist der Schutz von Bodenbrütern, Feldhasen oder anderen inzwischen selten gewordenen Arten. Natürlich frisst ein Fuchs andere Tiere. Er ist ein Beutegreifer und damit seit Jahrtausenden Teil natürlicher Nahrungsnetze. Das erklärt aber nicht, warum Arten, die über sehr lange Zeit gemeinsam mit dem Fuchs existieren konnten, ausgerechnet heute in unserer Kulturlandschaft immer stärker unter Druck geraten.
Die Frage lautet deshalb nicht zuerst, wie viele Füchse wir töten müssen, sondern was wir Menschen mit den Lebensräumen dieser Arten gemacht haben. Patt und Altenberger verweisen genau auf diesen Zusammenhang. Intensivierung der Landwirtschaft, immer größere und monotonere Nutzflächen, der Verlust von Hecken, Büschen und Wildwuchs, fehlende ganzjährige Deckungsmöglichkeiten sowie der massive Rückgang von Insekten haben die Lebensbedingungen vieler Arten grundlegend verändert. Gerade Bodenbrüter verlieren damit genau jene Strukturen, die ihnen Nahrung, Tarnung, Rückzug und Schutz ermöglichen. In einer ausgeräumten Landschaft können ihre natürlichen Schutzmechanismen kaum noch funktionieren.
Nicht der Fuchs hat diese Lebensräume beseitigt. Wir haben es getan. Der Fuchs wird anschließend zum sichtbaren Schuldigen für die Folgen einer Landschaft, die wir selbst ökologisch verarmt haben. Damit wird Ursache und Wirkung vertauscht. Ein natürlicher Beutegreifer wird bekämpft, während Flächenverbrauch, Lebensraumverlust, intensive Bewirtschaftung und fehlende Rückzugsräume als eigentliche Ursachen des Artenrückgangs bestehen bleiben.
Gerade Patt und Altenberger kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass sich eine allgemeine naturschutzfachliche Notwendigkeit zur Tötung von Füchsen daraus nicht ableiten lässt. Sollte ein Fuchs an einem konkret begrenzten und besonders sensiblen Brutplatz tatsächlich ein Problem darstellen, müsse vielmehr im Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahme erforderlich ist und welches mildeste geeignete Mittel zur Verfügung steht. Die Stellungnahme verweist beispielsweise auf Schutzmaßnahmen der Biologischen Station Zwillbrock, bei denen Brutbereiche durch Zäune und zusätzliche Gräben gegen Füchse gesichert wurden.
Das ist für mich einer der wichtigsten Punkte der gesamten Diskussion: Artenschutz darf nicht bedeuten, die Folgen menschlicher Lebensraumzerstörung durch die Tötung natürlicher Beutegreifer zu verwalten. Er muss zuerst dort ansetzen, wo Arten tatsächlich ihre Lebensgrundlage verlieren.
Artenschutz beginnt beim Lebensraum, nicht beim Abschuss des Fuchses.
Die pauschale Bekämpfung eines natürlichen Beutegreifers ersetzt keinen Lebensraumschutz. Sie kann im Gegenteil davon ablenken, dass das eigentliche Problem häufig nicht zu viele Füchse sind, sondern zu wenig intakte Natur.
Wenn die Methode selbst zum Problem wird
Selbst wenn in einem konkreten Ausnahmefall ein nachvollziehbarer Grund für die Tötung eines Fuchses bestehen sollte, ist damit noch nicht jede Methode gerechtfertigt. Patt und Altenberger untersuchen insbesondere Fallenjagd, Baujagd und die Ausbildung von Hunden in sogenannten Schliefenanlagen und kommen dabei zu erheblichen tierschutzrechtlichen Bedenken.
Bei Fallen liegt ein grundlegendes Problem darin, dass nicht gezielt ein bestimmtes Individuum ausgewählt werden kann. Auch Elterntiere können hineingeraten. Lebend gefangene Füchse können zudem in Panik geraten, sich bei Befreiungsversuchen verletzen und über Stunden erheblicher Angst und Belastung ausgesetzt sein. Gerade während der Jungenaufzucht kollidiert dies mit dem gesetzlichen Elterntierschutz, denn § 22 Abs. 4 BJagdG verbietet die Tötung der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbstständigwerden der Jungen.
Noch deutlicher wird die Problematik bei der Baujagd. Der Bau ist Rückzugsraum und während der Jungenaufzucht Lebenszentrum einer Fuchsfamilie. Werden Hunde hineingeschickt, um Füchse herauszutreiben, kann es zu Kämpfen und schweren Verletzungen auf beiden Seiten kommen. Die Stellungnahme verweist zudem darauf, dass intensive Verfolgung die Nutzung der Baue und sogar das Sozialverhalten beeinflussen kann. Die Tiere werden wachsamer und unruhiger, während weniger Zeit für soziale Interaktionen und die Betreuung der Jungen bleibt.
Auch die Ausbildung für diese Methode wirft Fragen auf. In Schliefenanlagen wird ein lebender Fuchs einer künstlich erzeugten Bedrohungssituation ausgesetzt, damit Hunde für die spätere Verfolgung trainiert werden. Zusammen mit Fallen- und Baujagd zeigt dies, dass Tierschutz nicht erst beim eigentlichen Töten beginnt. Auch Angst, Stress, Verletzungsrisiken und die Störung der Jungenaufzucht müssen berücksichtigt werden.
Besonders deutlich machte das bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes 2012. Es warnte davor, dass der gesetzliche Elterntierschutz beim Fuchs faktisch leerlaufen könne, wenn zunächst die Jungtiere getötet und anschließend die Elterntiere freigegeben würden. Eine Schonzeit wurde deshalb ausdrücklich auch unter Tierschutzgesichtspunkten bestätigt.
Ein Schutz des Elterntieres darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Und eine Methode wird nicht allein deshalb vertretbar, weil sie Tradition hat.
Wenn die Freude am Jagen zum eigentlichen Motiv wird
Vielleicht liegt hier einer der aufschlussreichsten Punkte der gesamten Stellungnahme. Patt und Altenberger beschäftigen sich ausdrücklich mit einem Motiv, das in öffentlichen Rechtfertigungen der Fuchsjagd kaum an erster Stelle genannt wird: dem persönlichen Jagderlebnis selbst.
In einer von ihnen ausgewerteten Schweizer Befragung wurden bei der Baujagd unter anderem Spannung und Konzentration sowie die Freude an der Arbeit der Hunde als Motive genannt. Für die Gesamtschweiz habe sich gezeigt, dass dabei häufig nicht ein jagdlicher Nutzen, sondern das persönliche Jagderlebnis im Vordergrund stand. Auch entsprechende Berichte aus Deutschland werden angeführt.
Patt und Altenberger formulieren ihre rechtliche Bewertung dazu unmissverständlich: Die reine Freude am Jagen kann keinen vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres darstellen. In ihrer Stellungnahme bewerten sie eine Tötung allein aus Jagdfreude ausdrücklich als rechtswidrig.
Genau hier liegt für mich ein entscheidender gesellschaftlicher Punkt. Es macht einen fundamentalen Unterschied, ob ein Tier wegen eines konkret nachgewiesenen, nicht anders lösbaren Problems getötet wird oder ob das Töten selbst Teil einer Freizeitbeschäftigung und des persönlichen Erlebnisses ist.
Begriffe wie „Regulation“, „Artenschutz“ oder „Seuchenbekämpfung“ dürfen deshalb nicht zur nachträglichen Rechtfertigung werden, wenn tatsächlich das Jagderlebnis im Vordergrund steht.
Das eine wäre ein notwendiger, begründeter Eingriff. Das andere ist die Tötung eines Tieres zum persönlichen Vergnügen.
Die Beweisrichtung muss sich ändern

Von der Stellungnahme zur Fuchsjagd aus dem Jahr 2021 bis zu Christina Patts aktueller Arbeit von 2026 zieht sich eine klare Linie. Wildlebende Tiere sind keine bloßen Bestandseinheiten. Auch das einzelne Tier steht unter dem Schutz des Tierschutzrechts. Dass eine Art dem Jagdrecht unterliegt, beantwortet deshalb noch nicht die Frage, ob ihre Tötung im konkreten Fall gerechtfertigt ist.
Damit verändert sich die Beweisrichtung. Nicht derjenige, der einen Fuchs leben lassen möchte, muss begründen, weshalb auf seine Tötung verzichtet werden soll. Wer ihn töten möchte, muss darlegen können, warum dieser Eingriff notwendig ist. Welches konkrete Problem soll gelöst werden? Ist die Tötung geeignet und erforderlich? Gibt es ein weniger belastendes Mittel? Genau darum geht es bei Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Der Fuchs steht dabei beispielhaft für einen viel größeren Konflikt. Zu oft versuchen wir, die Folgen einer von uns veränderten Kulturlandschaft durch weitere Eingriffe in Wildtierpopulationen zu lösen. Lebensräume verschwinden, Landschaften verarmen, Rückzugsräume fehlen und am Ende wird ein natürlicher Beutegreifer zum vermeintlichen Problem erklärt. Doch Natur besteht nicht aus einzelnen Arten, die wir nach ihrem Nutzen oder ihrer Konkurrenz zu menschlichen Interessen bewerten können. Natur besteht aus Beziehungen.
Wir sollten genau deshalb gerade beim Fuchs die entscheidende Frage wieder an den Anfang stellen. Nicht, weshalb wir auf seine Tötung verzichten sollten, sondern weshalb wir ihn überhaupt töten müssen. Wenn darauf keine konkrete, nachvollziehbare und tierschutzrechtlich tragfähige Antwort gegeben werden kann, sollte ein wildlebendes Tier weiterleben dürfen. Nicht aus Sentimentalität, sondern weil auch sein Leben einen Wert besitzt.
Quellen:
Christina Patt und Claudia Altenberger, Die Fuchsjagd im Jahr 2021 – Zeugnis eines überholten Jagdverständnisses, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., 26. Januar 2021. Die Stellungnahme kommt nach der Prüfung von Gründen, Zeitpunkten und Methoden zu dem Ergebnis, dass eine tierschutzgerechte Fuchsjagd allenfalls in eng begrenzten Einzelfällen in Betracht komme und fordert unter anderem eine ganzjährige Schonzeit sowie ein Ende von Fallen- und Baujagd und der damit verbundenen Ausbildung in Schliefenanlagen.
Christina Patt, Herrenlos aber nicht vogelfrei – Wildtiere zwischen Jagdrecht und Tierschutz, Natur und Recht 48, 531–540, 2026. Patt kommt darin zu dem Ergebnis, dass auch bei Tötungen im Rahmen der Jagd grundsätzlich ein vernünftiger Grund erforderlich bleibt und das Jagdrecht am Maßstab des Tierschutzgesetzes zu messen ist.
Luxemburg, Tätigkeitsbericht 2025 des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau sowie offizielle Übersicht der Jagdzeiten 2026/2027. Die Fuchsjagd ist dort seit April 2015 ausgesetzt und bleibt auch 2026/2027 geschlossen.
Friedrich-Loeffler-Institut, Aktuelles zur Tollwut in Deutschland, 20. Februar 2026. Deutschland gilt seit 2008 offiziell als frei von klassischer terrestrischer Tollwut.
Comte S. et al., Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm, Preventive Veterinary Medicine 147, 2017, 178–185. Die Studie fand nach vier Jahren intensiver Fuchstötung keine erfolgreiche Reduktion der Population, jedoch eine signifikant gestiegene Prävalenz von Echinococcus multilocularis.
Hinweis: Die Stellungnahme von Patt und Altenberger aus dem Jahr 2021 ist eine juristische Fachanalyse und kein gerichtliches Urteil. Gerade in Verbindung mit der von Christina Patt 2026 aufgearbeiteten neueren Rechtsprechung macht sie jedoch deutlich, welche Fragen bei der Rechtfertigung der Fuchsjagd rechtlich und wissenschaftlich beantwortet werden müssen.
Vielen lieben Dank, naturdigital, August 2026


„Natur besteht aus Beziehungen.“
Viel mehr muss eigentlich nicht gesagt werden! Das war für mich fast der wichtigste und überzeugende Satz – und das nicht nur in Bezug auf den Fuchs.
Danke, für den Beitrag- ich bin immer wieder fasziniert, wie klar es doch ist, dass Jagd NICHT die Lösung ist und erschrocken dar, wie selbstverständlich sie dennoch ausgeführt wird.
Deine Beiträge sind unglaublich wichtig!
Der Beitrag ist grundlegend und umfassend in Bezug auf die gesamte Diskussion um den Fuchs! Wer die letzten 50 Jahren die“Jagdgeschichte“ des Fuchses verfolgt hat, weiß sehr genau wovon ich rede. Sämtliche Irrtümer bezüglich dieses Tieres, die zu Vergasung, Gift, Fallenjagd und erbarmungsloser Dauerbejagung geführt haben, bekommen durch diese gründliche Einordnung tatsächlich den Boden unter den (ideologischen) Füßen weggezogen. Die Umkehr der Fragestellung hinsichtlich der Bejagung ist notwendig und total richtig , weil sie automatisch zur juristischen Einordnung und zur wissenschaftlichen Überprüfung führt!
Genau auf dieser Basis sind nämlich sämtliche Projekte, die z.B. unter“Wiesenbrüterschutz“ etc. laufen abzulehnen . Es ist ferner auch nicht mehr hinzunehmen, dass ausgerechnet der NABU zu einem solchen Prädatorenmenagement schweigt. Ich werde dort nochmals bezüglich der Elbtalaue Kontakt aufnehmen, es wäre schön , wenn es noch mehr Unterstützer gäbe.🦊
Klasse! Ich habe Hoffnung, dass jetzt ein Prozess in Gang kommt, der die aktuell bestehende Art und Weise der Jagd ins Wanken bringt! Vielen Dank für diesen wichtigen Beitrag dazu!
Dieser Beitrag trifft einen Punkt, der in der Debatte um die Fuchsjagd erstaunlich konsequent verdrängt wird. Man bekämpft einen Prädator für die Folgen einer Landschaft, die der Mensch selbst ökologisch entkernt hat.
Über Jahrzehnte wurde unsere Agrarlandschaft auf Effizienz getrimmt.
Die Folgen sind bis heute sichtbar. Für die niedersächsischen Landkreise Diepholz und Nienburg ist zwischen 1897 und 1985 ein Verlust von 88 Prozent der Hecken und Baumreihen dokumentiert. Besonders hoch war der Verlust zwischen 1969 und 1985, ausdrücklich im Zusammenhang mit der Flurbereinigung. Für Schleswig-Holstein wird seit 1870 von einem Rückgang der Hecken um rund 70 Prozent ausgegangen.
Und nun soll ausgerechnet der Fuchs erklären, warum Bodenbrüter und Niederwild verschwinden? Ihn nachträglich zum Hauptproblem zu erklären, ist keine Ursachenanalyse, sondern ökologische Symptombekämpfung mit Gewehr und Falle. Genau deshalb ist die Kernfrage dieses Beitrags so unangenehm und zugleich so wichtig, denn wer schießt, muss erklären können, warum dieser Eingriff tatsächlich notwendig, wirksam und verhältnismäßig ist.
Alles andere ist letztlich ein bemerkenswert komfortables Modell, bei dem der Mensch den Lebensraum zerstört und der Fuchs die Rechnung bekommt!